Allgemeine Geschäftsbedingungen der ISARflair Event GmbH (nachfolgend ISARflair)


§ 1 Geltungsbereich, Vertragsschluss und maßgebliche Bedingungen

ISARflair erbringt alle Lieferungen und Leistungen im Bereich der Durchführung von Veranstaltungen und der Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen der ISARflair Eventlocation Isarpost, Sonnenstraße 24-26 in München, inklusive Personaldienstleistungen und Vermittlung von Waren und Dienstleistungen von Drittanbietern, für den Kunden ausschließlich auf Grundlage der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB).

Die AGB gelten auch für alle Zusatz- und Nachtragsaufträge sowie für alle zukünftigen Lieferungen und Leistungen durch ISARflair, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Die AGB sind entweder auf der Homepage https://isarpost-eventlocation.de einsehbar oder werden auf Wunsch des Kunden in Papierform übergeben. Abweichende Vertragsbedingungen des Kunden kommen nicht zur Anwendung.


§ 2 Angebote und Preise

Angebote der ISARflair sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande, wenn ISARflair den Auftrag des Kunden per E-Mail, Fax oder Post annimmt. Erfolgt die Leistung durch ISARflair, ohne dass die Annahme ausdrücklich erklärt wurde, so kommt der Vertrag mit Beginn der Ausführung der Leistung zu den Bedingungen des Angebots zustande.

Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den Preisen und besonderen Bedingungen des jeweiligen Angebots sowie ggf. schriftlich vereinbarten weiteren Bedingungen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, derzeit entweder 7% oder 19%.


§ 3 Vertragsgegenstand

  1. Inhalt, Beschaffenheit, Umfang, Dauer und Zweck der Leistungen ergeben sich, soweit nichts anderes vereinbart ist, aus dem vom Kunden unterzeichneten Angebot der ISARflair. Die Rechte und Pflichten der Parteien ergeben sich in folgender Reihenfolge:

    • a. dem Angebot der ISARflair;

    • b. diesen AGB;

    • c. der Hausordnung;

    • d. den gesetzlichen Regelungen, soweit hierin nicht abweichend geregelt.

  2. Veranstalterpflichten des Kunden
    Der in dem Angebot bezeichnete Kunde ist Veranstalter und trägt die entsprechenden Pflichten. Eine Untervermietung oder Weiterüberlassung des Vertragsgegenstandes ist ausgeschlossen; ein Anspruch auf Zustimmung besteht nicht (§ 540 Abs. 1 S. 2 BGB).

  3. Änderungen und Gleichwertigkeit
    ISARflair kann zugewiesene Räume oder Dienstleistungen ersetzen, wenn berechtigte Interessen bestehen und ein gleichwertiger Ersatz bereitgestellt wird. Ein Anspruch auf Preisminderung besteht nicht.

  4. Nicht genannte Leistungen
    Nicht explizit genannte Leistungen sind weder Haupt- noch Nebenleistungen, es sei denn, sie sind zur Erbringung der vereinbarten Leistungen zwingend erforderlich. Zusätzlicher Aufwand wird gemäß der gültigen Preisliste abgerechnet.


§ 5 Herausgabe des Vertragsgegenstandes

Der Kunde hat den Vertragsgegenstand zum Ende der Vertragsdauer in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
Gerät der Kunde in Verzug, ist ISARflair berechtigt, die Räume auf Kosten und Gefahr des Kunden räumen zu lassen. ISARflair kann eine Nutzungsentschädigung verlangen, unberührt bleiben etwaige Schadensersatzansprüche.


§ 6 Vergütung

  1. Zahlungsverpflichtung
    Der Kunde ist zur Zahlung aller vertraglich vereinbarten Leistungen verpflichtet, einschließlich durch Dritte erbrachter und von ISARflair verauslagter Leistungen.

  2. Speisekosten
    Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der gemeldeten Gästezahl, die bis sieben (7) Werktage vor der Veranstaltung verbindlich mitzuteilen ist. Eine Reduzierung ist danach nicht mehr möglich.

  3. Getränkekosten
    Anpassungen der Gästezahl sind bis zwei (2) Werktage vor der Veranstaltung möglich. Nicht gemeldete Verringerungen oder „No-Shows“ werden mit 5,00 EUR pro Person berechnet.

  4. Auf- und Abbautage
    Die zeitliche Planung ist bei Vertragsabschluss mitzuteilen. Andernfalls kann ISARflair den Zeitraum selbst festlegen.

  5. Vorauszahlung und Sicherheitsleistung
    ISARflair kann bis zu 100% der Vertragssumme als Vorauszahlung verlangen. Ohne erbrachte Vorauszahlung ist ISARflair nicht zur Leistungserbringung verpflichtet.

  6. Barkaution

    ISARflair ist berechtigt, eine angemessene Barkaution zu verlangen. Bei vertragsgemäßer Räumung und Herausgabe wird diese nach Ausgleich der Rechnung wieder an den Kunden ausbezahlt. ISARflair ist berechtigt, die Kosten für die Beseitigung etwaiger Schäden oder für Abnutzungen, die über den üblichen Gebrauch hinausgehen, von der Kaution einzubehalten. Eine Abrechnung erfolgt spätestens, wenn feststeht, dass ISARflair keine weiteren Ansprüche gegen den Kunden hat.

    7. Selbstmitgebrachte Speisen und Getränke

    Der Kunde ist grundsätzlich nicht berechtigt, Speisen und Getränke selbst mitzubringen. Ausnahmen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung. ISARflair kann in diesen Fällen einen Aufschlag zur Deckung der Gemeinkosten berechnen.


    § 7 Rücktritt des Kunden

    1. Voraussetzungen für den Rücktritt
      Ein Rücktritt des Kunden setzt voraus, dass ein vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht besteht. Ein vereinbartes Rücktrittsrecht kann nur bis zum vereinbarten Datum kostenfrei ausgeübt werden. Danach erlischt das Rücktrittsrecht.

    2. Vergütungsanspruch bei Rücktritt
      Besteht kein vertragliches Rücktrittsrecht oder wird ein Rücktritt nach dem vereinbarten Termin erklärt, behält ISARflair den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. ISARflair muss sich jedoch Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung und ersparte Aufwendungen anrechnen lassen. Pauschale Rücktrittskosten:

      • Ab Auftragsbestätigung bis 90 Kalendertage vor Mietbeginn: 10% der Gesamtkosten.

      • 89 bis 30 Kalendertage vor Mietbeginn: 50%.

      • 29 bis 15 Kalendertage vor Mietbeginn: 75%.

      • 14 Kalendertage oder weniger: 100%.

    3. Besondere Regelungen bei höherer Gewalt
      Im Falle eines behördlich angeordneten Veranstaltungsverbots (z. B. Pandemie) werden lediglich 10% der Gesamtkosten berechnet, die sich aus Angebotserstellung und Beratung zusammensetzen. Separat zu betrachten sind Probeessen und vor-Ort-Termine.


    § 8 Rücktritt durch ISARflair

    ISARflair ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:

    • der Kunde Zahlungen oder Nachweise nicht rechtzeitig erbringt,

    • der Kunde den Nutzungszweck ohne Zustimmung ändert,

    • öffentliche Sicherheit oder das Ansehen von ISARflair gefährdet sind,

    • behördliche Genehmigungen fehlen,

    • höhere Gewalt die Bereitstellung des Vertragsgegenstands unmöglich macht.

    Eine Absage des Events durch ISARflair ohne Angabe von Gründen ist bis 28 Tage vor dem Eventdatum möglich. Kürzere Absagen sind nur aus triftigen Gründen (z. B. Naturkatastrophen) erlaubt. In diesem Fall hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz.


    § 9 Nutzung des Vertragsgegenstandes / Obhutspflichten

    Der vereinbarte Nutzungszweck der Veranstaltung darf nur mit schriftlicher Zustimmung von ISARflair geändert werden. ISARflair behält sich das Recht vor, Veranstaltungen abzulehnen, die gewaltverherrlichende, politisch extreme oder jugendgefährdende Inhalte verbreiten.

    Der Kunde benennt einen Verantwortlichen, der während der Veranstaltung anwesend und für ISARflair erreichbar ist.


    § 10 Nutzungsauflagen bei Raumanmietungen

    1. Möblierung
      Die vereinbarte Möblierung wird von ISARflair oder beauftragten Dritten nach den Anforderungen der Versammlungsstättenverordnung bis zum Veranstaltungsbeginn bereitgestellt. Nachträgliche Änderungen bedürfen der Zustimmung, entstehende Mehrkosten trägt der Kunde.

    2. Werbung
      Die Werbung für eine im Vertragsgegenstand stattfindende Veranstaltung ist alleinige Sache des Mieters. In Räumen und auf den Flächen

      der ISARflair sowie des Grundstückseigentümers, die nicht Vertragsgegenstand sind, bedarf sie der besonderen Einwilligung der ISARflair.

      Das zur Verwendung anstehende Werbematerial (Plakate, Flugblätter etc.) ist vor Veröffentlichung der ISARflair auf deren Verlangen

      vorzulegen. Diese ist zur Ablehnung der Veröffentlichung berechtigt, wenn sie das Öffentlichkeitsbild der ISARflair schädigen kann oder

      sonstigen gewichtigen Interessen der ISARflair widerspricht. Die ISARflair ist nicht verpflichtet, das zur Zeit der Vorlage bereits auf ihrem

      Gelände vorhandene Werbematerial zu entfernen, auch wenn ein Wettbewerbsverhältnis zu Gegenständen der Werbung des Mieters besteht. Die ISARflair ist berechtigt, sich in allen eigenen Räumen in Form von Eigenwerbung jeglicher Art zu präsentieren. Texte und Eindrücke, die die ISARflair betreffen, werden von dieser selbst angegeben. Auf allen Drucksachen, Plakaten, Eintrittskarten, Einladungen etc. ist der Veranstalter anzugeben, um kenntlich zu machen, dass nur ein Rechtsverhältnis zwischen Veranstaltungsbesucher und Kunden besteht, nicht aber zwischen Besuchern, Dritten und der ISARflair.

      3. Behördliche Erlaubnisse und gesetzliche Meldepflichten

      ISARflair kann vor der Veranstaltung Nachweise über Anmeldungen, behördliche Erlaubnisse und die Entrichtung von GEMA-Gebühren verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, insbesondere bezüglich Jugendschutz, Gewerbeordnung und Versammlungsstättenverordnung.

      Eintritts-, Garderoben- und Toilettengelder dürfen nur erhoben werden, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Parkplätze können nach Verfügbarkeit angemietet werden, ein Anspruch auf einen Stellplatz besteht nicht. Genutzte Parkflächen müssen am Ende der Mietdauer geräumt werden.

      4. Bild-, Film- und Tonaufnahmen, Rundfunk und Fernsehen

      Gewerbliche Aufnahmen durch den Kunden oder beauftragte Dritte bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch ISARflair. Eine separate Vergütung kann vereinbart werden.

      Pressevertreter sind im Rahmen der geltenden Sicherheitsbestimmungen zugelassen, geplante Berichterstattungen sind vorab zu melden. Berichte, die das Ansehen von ISARflair beeinträchtigen, sind nicht erlaubt. Der Kunde garantiert, dass seine Gäste der Anfertigung und Nutzung von Bild- und Tonaufnahmen zustimmen. Für etwaige Ansprüche Dritter stellt der Kunde ISARflair frei.

      5. Technische Einrichtungen

      Technische Erfordernisse müssen vor Vertragsabschluss mitgeteilt werden. Die Bedienung technischer Einrichtungen ist ausschließlich autorisierten Personen vorbehalten. ISARflair übernimmt keine Haftung für technische Mängel, die aufgrund unzureichender Mitteilung des Kunden entstehen.

      6. Sicherheitsbestimmungen

      Die Verwendung von Spiritus, Gas oder vergleichbaren Materialien ist untersagt. Dekorationen müssen schwer entflammbar sein. ISARflair kann entsprechende Nachweise verlangen. Vorschriften zum Brandschutz und Unfallverhütung sind einzuhalten. Einsatzkräfte (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst) können bei Bedarf eingesetzt werden, Kosten trägt der Kunde.


      § 11 Haftung

      1. Haftung des Kunden
        Der Kunde haftet für alle durch ihn, seine Beauftragten oder Gäste verursachten Schäden. Dies umfasst Personen- und Sachschäden sowie Folgekosten durch Einschränkungen in der weiteren Raumnutzung.

      2. Haftung von ISARflair
        ISARflair haftet unbeschränkt für Schäden aus:

        • Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit,

        • Vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung,

        • Fehlen zugesicherter Eigenschaften.

        Für leicht fahrlässige Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

      3. Ausschluss der Haftung
        ISARflair haftet nicht für höhere Gewalt, wie Naturkatastrophen oder Pandemien.


      § 12 Sonstiges

      Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Es gilt deutsches Recht, Erfüllungsort ist München. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Eine unwirksame Regelung ist durch eine rechtlich zulässige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.